Die EU – Umsatzsteuer – Identifikationsnummer wird von unserem Steuerberater beantragt. Die Verwaltungsfrist hierfür beträgt nur einige Tage.
Nach Jahren der umständlichen Beantragung von EU – Umsatzsteuer – Identifikationsnummern ist die Umsatzsteuer – Registrierung nun jedoch zu einem einfachen Eintragungsvorgang geworden, den der beauftragte Buchhalter des Unternehmens zusammen mit einem kurzen Geschäftsplan beantragen muss. Die Anmeldung erfolgt in 3 - 4 Tagen, ohne Hindernisse. Genau deswegen hat es wieder SInn eine neue Firma zu gründen in Rumänien, und hat keinen Sinn mehr Vorratsgesellschaft zu kaufen in Rumänien.
Eine disqualifizierende Bedingung kann sein, dass der Geschäftsführer des Unternehmens in Rumänien kein sauberes rumänisches Führungszeugnis aufweisen kann.
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