Wenn Sie unsere Kanzlei beauftragen, folgende Preise fallen total transparent auf Sie:
Unser Büro unterstützt seine Kunden auch bei der Umsetzung sogenannter Holding-Strukturen.
Dabei erwirbt eine neu gegründete Dubai-Freezone-Gesellschaft eine deutsche GmbH und fungiert anschließend als deren Muttergesellschaft – entweder zu 100 % oder mit einer Beteiligung in bestimmter Höhe.
Wichtig zu wissen:
Dividenden, die von der deutschen KapitalGesellschaft an die Dubai-Gesellschaft ausgeschüttet werden, sind in den Vereinigten Arabischen Emiraten vollständig steuerfrei.
n den letzten Jahren sind die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu einem beliebten Ziel für ausländische Investoren geworden. Auch ungarische Unternehmer zeigen zunehmend Interesse an dieser der weltweit dynamischsten Regionen.
Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied zwischen den Unternehmen in den VAE, die man grob in zwei Gruppen einteilen kann:
Offshore-Staaten werden von der Europäischen Union und anderen hochentwickelten Ländern häufig kritisch betrachtet.
Ein in Ras al Khaimah (RAK) ansässiges Unternehmen steht jedoch nicht auf internationalen schwarzen Listen. Dadurch kann ein Unternehmer dort ein Unternehmen betreiben, das die Vorteile einer Offshore-Struktur bietet – ohne die typischen Offshore-Nachteile.
Beantragen Sie eine Konsultation von unserem Wirtschaftsfachmann Kollege, damit Sie entscheiden, ob Ihnen die Freezone Firma, eine Firmengründung in Rumänien, oder eher eine belgische Firmengründung passen würde.
Da die Vereinigten Arabischen Emirate kein Mitglied der OECD sind, genießen Unternehmensdaten im Land ein hohes Maß an Datenschutz und Diskretion.
Die vollständige Steuerfreiheit (100 %) stellt einen besonders starken Anreiz dar, der zahlreiche ausländische Investoren anzieht. In den VAE sind nämlich ausschließlich Ölgesellschaften und Banken steuerpflichtig. Die daraus erzielten Staatseinnahmen sind so hoch, dass sie für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes mehr als ausreichend sind.
Ein Unternehmen in den VAE bietet dem Eigentümer und Geschäftsführer ein hohes Maß an Anonymität.
Informationen über Gesellschafter und Geschäftsführer können beim Handelsregister nicht öffentlich abgerufen werden; diese Daten werden vertraulich behandelt und erscheinen in keiner öffentlichen Datenbank.
Wichtig zu wissen ist, dass Ausländer nur in Freezone-Gesellschaften als Alleineigentümer auftreten dürfen.
Soll ein Unternehmen außerhalb einer solchen Freihandelszone gegründet werden, ist ein lokaler Staatsbürger als Partner erforderlich, der mindestens 51 % der Anteile hält. In diesem Fall darf das Unternehmen auch direkt im Land tätig sein.
In den Emiraten gibt es zahlreiche Freihandelszonen, in denen ausländische Investoren Unternehmen gründen können. Dafür benötigt die Gesellschaft lediglich einen Firmensitz, wobei es in diesen Zonen viele professionelle Anbieter von Firmensitzen gibt.
Für die Firmengründung in Dubai ist die persönliche Anwesenheit des Geschäftsführers oder der Gesellschafter nicht erforderlich – die Eintragung kann auch per Vollmacht erfolgen.
Die Vollmacht muss nicht in Deutschland beglaubigt werden, sodass im Wohnsitzstaat des Eigentümers oder Geschäftsführers keine entsprechende Spur entsteht.
In den Zonen RAK oder Sharjah können neben Offshore-Gesellschaften auch Onshore-Unternehmen gegründet werden. Der Vorteil gegenüber einer reinen Offshore-Struktur besteht darin, dass Eigentümer und Geschäftsführer automatisch ein Visum für die Vereinigten Arabischen Emirate erhalten.
Eine arabische Offshore-Gesellschaft ist nicht buchführungspflichtig, muss keine Steuererklärungen einreichen und keinen Jahresabschluss erstellen.
Bankkonten können nicht nur in den VAE (was nicht verpflichtend ist), sondern auch in anderen Ländern eröffnet werden.